Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Moss GmbH Mobile Sitzsysteme in 88605 Sauldorf-Krumbach: Januar 2004
I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wie hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingung des Bestellers die Lieferung
an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG.
4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte für den Besteller.
5. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen steht der Rechtswirksamkeit der
übrigen Verkaufsbedingungen nicht entgegen.
II. Angebot
1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt.
2. An Mustern, Zeichnungen und Geschäftsunterlagen behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung.diese kann gesondert in Rechnung gestellt
werden. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach
Abschluß d. Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn-oder
Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
netto (ohne Abzug) bei Übergabe der Waren oder innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
5. Wegen bestrittener Gegenansprüche stehen dem Besteller keine Zurückbehaltungsrechte zu.
Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind
unbestritten oder rechtskräftig.
IV. Lieferfristen
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschl. etwaiger Mehraufwendungen,
zu verlangen.
3. In Fällen von Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik und sonstigen von uns nicht
zu vertretenden Umständen, sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen,
ohne daß der Besteller Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann oder Nachlieferung
verlangen kann.
V. Lieferung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
3. Mangels ausdrücklicher Vereinbarungen, können wir Teillieferungen erbringen.
VI. Eigenschaften der Ware, Abweichungen
Wir sichern keine Eigenschaften der von uns gelieferten Waren zu.weder die im Vertrag selbst
noch in unseren Verkaufsunterlagen gemachten Angaben über Eigenschaften stellen Zusicherungen
im rechtlichen Sinne dar. Zusicherungen dieser Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
VII. Mangelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach $ 377,378
HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
3.Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu
vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung fehl,
so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers,
gleich aus welchen Gründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
5.Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht
für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung
beschränkt. Wir sind bereit dem Besteller Einblick in unsere Police zu gewähren.
6.Die Gewährleistungspflicht für Unternehmer beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang,
die für Private Endkunden 24 Monate.Von der Gewährpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen,
die durch natürlichen Verschleiss, fahrlässige bzw. unsachgemässe Behandlung sowie Verwendung
entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz
einzelner Teile, die nicht Moss-Ersatzteile sind, von anderer Seite vorgenommen wurde.
VIII. Haftung
1. Eine weitergehende Haftung als in vorstehender Ziffer VII vorgesehen, ist ausgeschlossen.
2. Die Regelung gemäß Abs.1. Gilt nicht für Ansprüche gem. § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.
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